Die Liste der besonders gefährdeten Personen (Anhang 7 der COVID-3-Verordnung) wurde aufgrund von neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen am 1. März 2021 angepasst.
Neben redaktionellen Änderungen sind neu folgende Erkrankungen / Umstände auf der Liste:
Nachwievor Gültigkeit haben folgenden Personengruppen:
1. Ältere Menschen (Das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus steigt mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 50 Jahren erhöht sich zudem die Hospitalisierungsrate. Auch Vorerkrankungen erhöhen das Risiko zusätzlich.)
2. Schwangere Frauen
3. Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen