Die aktuelle BAG Teststrategie kann unter folgendem Link abgerufen werden:
BAG Teststrategie
Für die Bekämpfung der Epidemie ist es wichtig, möglichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen. Deshalb weitet der Bundesrat die Teststrategie aus. Ab dem 15. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für alle Schnelltests.
Testkosten
Ab 15. März 2021: Der Bund übernimmt neu alle Kosten für Schnelltests. Somit können Sie sich mit diesen Tests auch gratis testen lassen, wenn Sie keine Symptome des Coronavirus haben.Weiterhin gilt: Ob der Bund die Kosten für PCR-Tests übernimmt ist abhängig davon, warum Sie sich testen lassen:
- Kosten für PCR-Tests werden übernommen, wenn Sie sich z.B. aufgrund von Symptomen, einer Meldung der SwissCovid App oder behördlicher/ärztlicher Anweisung testen lassen.
- Kosten für PCR-Tests werden nicht übernommen, wenn Sie z.B. ein negatives Testresultat für eine Reise benötigen.
Wenn die Testkosten nicht vom Bund übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die Höhe der Kosten zu informieren.
Antigen-Schnelltest
Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Sie stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Er kann nicht über eine Speichelentnahme erfolgen. Da die Antigen-Schnelltests ein weniger verlässliches Resultat als PCR-Tests geben, wird in bestimmten Situationen ein positives Resultat von einem Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigt.
Ein Antigen-Schnelltest kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie Symptome des neuen Coronavirus haben und alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Ihre Symptome haben vor weniger als 4 Tagen begonnen.
- Sie gehören nicht zu den besonders gefährdeten Personen.
- Sie arbeiten nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt.
- Sie werden ambulant behandelt.
Ein Antigen-Schnelltest kann in folgenden Situationen in Betracht gezogen werden, wenn Sie keine Symptome des neuen Coronavirus haben:
- Sie erhalten eine Meldung der SwissCovid App, die Ihnen anzeigt, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
- Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder die kantonale Stelle ordnet den Schnelltest an, weil Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
- Sie werden aufgerufen, sich testen zu lassen, um einen grossflächigen Ausbruch zu verhindern z.B. in Schulen, in Skigebieten, in bestimmten Regionen usw. In diesem Fall werden Sie von der kantonalen Stelle kontaktiert.
- Sie testen sich, um besonders gefährdete Personen zu schützen z.B. vor einem Besuch in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim.
- Sie werden im Rahmen eines Schutzkonzeptes (z.B. bei Sportveranstaltungen, Konzerten usw.) oder auf Anraten Ihres Arbeitgebers getestet.
PCR-Test
Der PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem neuen Coronavirus haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich oder einen Rachen-Abstrich durchgeführt. Gemäss neuesten Erkenntnissen ist ein PCR-Test über eine Speichelentnahme gleich zuverlässig wie ein Nasen-Rachen-Abstrich oder Rachen-Abstrich. In einigen Institutionen kann daher ein PCR-Test auch über eine Speichelentnahme erfolgen. Das Resultat liegt in der Regel zwischen 24 bis 48 Stunden vor. Den Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, Spitäler und Testzentren durch. Die entsprechende Analyse der Probe erfolgt in einem bewilligten Labor.
Erweiterte Teststrategie: Testen ohne Symptome
Der Bund verfolgt neue Ansätze, um möglichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Deshalb sollen auch Personen ohne Symptome die Möglichkeit haben, sich regelmässig testen zu lassen.Die Teststrategie beinhaltet ab dem 15. März 2021 zusätzlich folgende Grundsätze:- Neu: Regelmässiges Testen in Unternehmen und Institutionen
- Neu: Testen bei Eigenbedarf und im Rahmen von Schutzkonzepten
Regelmässiges Testen in Unternehmen und Institutionen
In Unternehmen, Schulen und anderen Institutionen sollen Personen regelmässig getestet werden. Ziel dieses Grundsatzes ist es, Infektionsketten frühzeitig an Orten zu erkennen, an denen es viele Kontakte gibt. Diese Tests sollen primär mit gesammelten PCR-Speichelproben (gepoolte Tests) vor Ort durchgeführt. Mit dieser Testform werden die Proben der Testpersonen nicht einzeln, sondern in einer gemischten Probe analysiert. Wie diese Testart funktioniert, erfahren Sie im Abschnitt Testarten im Überblick.Wichtig:- Die jeweilige Institution, die diese Tests durchführt, ist zuständig für die Umsetzung.
- Positive Tests bei regelmässigen Testungen (gepoolte Tests und Schnelltests) sind unmittelbar mit einem individuellen PCR-Test zu bestätigen. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob es sich um eine tatsächliche Infektion handelt. Kontakte können so schnell informiert werden.
- Die Teilnahme an solchen Tests ist freiwillig.
Testen bei Eigenbedarf und im Rahmen von Schutzkonzepten
Ab dem 15. März 2021 werden auch alle Testkosten von Schnelltests übernommen, die unabhängig von Symptomen und auf Eigeninitiative durchgeführt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:- Sie sich testen, um besonders gefährdete Personen zu schützen z.B. wenn Sie Ihre Grosseltern besuchen oder jemandem im Spital.
- Sie sich im Rahmen eines Schutzkonzeptes testen lassen.
Hinweis zu den neuen Grundsätzen:
Falls Sie keine Symptome haben und das Testresultat bei einer gemischten PCR-Probe oder einem Antigen-Schnelltest positiv ausfällt: Lassen Sie sich nochmals mit einem PCR-Test testen. Grund: Wenn Sie keine Symptome haben, besteht die Möglichkeit, dass sie trotz positivem Testresultat nicht infiziert sind. Beachten Sie dazu auch das Merkblatt Testen ohne Symptome - Wie weiter nach Erhalt des Testresultats? (PDF, 247 kB, 12.03.2021)Vorsicht trotz negativem Testergebnis
Ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion mit dem Coronavirus nicht vollständig aus. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln trotzdem beachten.Beachten Sie: Diese Teststrategie entspricht der Empfehlung des BAG. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kantone und kann von der Empfehlung abweichen.